„Sparvorschlag“ der Stadtverwaltung gefährdet die Fansozialarbeit am Standort Münster

Aktuell gibt es einen „Sparvorschlag“ der Stadtverwaltung, der vorsieht, dass u.a. im Sozialen Bereich vor allem die so genannten freiwilligen Ausgaben gekürzt werden sollen. Der FANport Münster, das sozialpädagogische Fanprojekt der Outlaw Kinder- und Jugendhilfe gGmbH steht auch auf dieser Liste. Wir haben hierzu eine Stellungnahme geschrieben:

Stellungnahme des Trägers Outlaw zur beabsichtigten Kürzung der Zuwendungen im Bereich Fanprojekt „FANport“ Münster  

Sehr geehrte Damen und Herren, 

die Sparvorschläge der Verwaltung treffen das Fanprojekt hart und völlig unerwartet. Die Wirkung des Projektes für die Stadt und die Umlandgemeinden sind enorm und es wurde erst im Juni dieses Jahres mit dem Qualitätssiegel „Fanprojekt nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ ausgezeichnet. Im Folgenden gehen wir auf die Auswirkungen der beabsichtigten Einsparungen der Stadt Münster beim sozialpädagogischen Fanprojekt „FANport“ Münster ein. 

Ausgangslage: 

Der FANport ist grundsätzlich im Rahmen einer „Dreier-Finanzierung“ organisiert: 25 Prozent Stadt Münster, 25 Prozent Landesförderung und „der Fußball“ (DFB/DFL) verdoppelt diese Finanzierung. Der „Sparvorschlag“ i.H.v. 24.550 Euro von Seiten der Kommune würde auch eine Verringerung der Förderung von Seiten des Landes nach sich ziehen, damit die „Dreier-Finanzierung“ (25% Kommune, 25% Land, 50% DFB/DFL) erhalten bliebe. Der zuständige Fußballverband (Deutsche Fußball Liga) würde entsprechend kürzen. Somit würde eine Verringerung von Seiten der Kommune um rund 25.000 Euro eine gesamte Verringerung der Förderung des Fanprojektes i.H.v. rund 100.000 Euro bedeuten (Land 25.000 Euro und DFB/DFL 50.000 Euro). 

Folgen: 

Die Kürzung der Mittel hätte zufolge, dass künftig ab 2025 rund 1,5 Stellen im Fanprojekt entfallen müssten und lediglich rund 1,5 Stellen verblieben. Das bedeutet einen tiefen Einschnitt in die Arbeit unseres Fanprojektes. Unser erst kürzlich erhaltenes Qualitätssiegel „Fanprojekt nach dem NKSS“ würde uns direkt wieder aberkannt, da die Mindestausstattung eines Fanprojektes 2 VZÄ hauptamtliche pädagogische Arbeit betragen. Ob das Projekt dann überhaupt noch förderungswürdig ist, darf bezweifelt werden. 

Fördersummen vor und nach der „Sparmaßnahme“ der Stadt Münster: 

 Kommune Land DFB/DFL Gesamt 
2024 65.000 € 65.000 € 130.000 € 260.000 € 
2025 40.000 € 40.000 € 80.000 € 160.000 € 

 

Stellungnahme: 

Der „Kürzungsvorschlag“ der Verwaltung enthält die Idee einer „Kompensation“ durch den Verein SC Preußen Münster. Die Arbeit von Fanbeauftragten eines Fußballvereins und die sozialpädagogische Fanarbeit, d.h. die langjährige Beziehungsarbeit mit Jugendlichen und vor allem jungen Erwachsenen aus der Aktiven Fanszene („Ultras“, „Hooligans“), sind zwei vollkommen unterschiedliche Arbeitsansätze, die nicht miteinander vergleichbar und schon gar nicht austauschbar sind. Die Fanbeauftragten handeln ausschließlich im Sinne des Vereins und unternehmen für diesen die Fan- und Mitgliederbetreuung. 

Die Fansozialarbeiter sind hingegen unabhängig und (kritisch) parteilich für die jungen Fans des SCP im Alter von 12 bis 27 Jahren unterwegs. Sie sind in ihrem Handeln den Grundlagen der Jugendhilfe (§11 und §13 SGB VIII) verpflichtet. 

Mit Themen wie Kinder- und Jugendschutz, Drogenprävention und Alltagshilfen stellt das Fanprojekt eine wichtige Einrichtung der Jugendhilfe da, und zwar dort, wo sonstige Angebote der städtischen Jugendhilfe nicht hin reichen: im Stadion und allgemein beim Sport. Das Fanprojekt „FANport“ Münster ist somit als wirkungsvolle Ergänzung zu anderen Einrichtungen der städtischen Jugendhilfe zu sehen. Die Fansozialarbeiter bieten den Anschluss für viele Jugendliche ans Hilfesystem. 

Darüber hinaus machen Ultras und Hooligans nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit die Kernzielgruppe des Fanprojektes mit dem Ziel der Gewalt- und Extremismusprävention aus. 

Somit sind die Fansozialarbeiter des Fanprojektes in einer stetigen Vermittlerposition zwischen Ordnungsbehörden, Verein und der Aktiven Fanszene und kümmern sich gleichzeitig um die Rechte der überwiegend jugendlichen Klientel. Für eine wirkungsvolle Vermittlungsposition und insbesondere für das Vertrauensverhältnis gegenüber den Fans ist eine finanzielle Unabhängigkeit vom Verein unabdingbare Voraussetzung. In der professionellen sozialpädagogischen Fanarbeit ist eine Finanzierung durch den Bezugsverein nicht vorgesehen. 

Des Weiteren sind die Gelder für die beiden hauptamtlichen Fanbeauftragten des Vereins bereits verausgabt worden: es wurden auf Grundlage der Lizenzbedingungen der DFL für die Zweite Bundesliga zwei Fanbeauftragte eingestellt. Im Übrigen ist dieses Geld Ligaabhängig, d.h. bei einem nicht unwahrscheinlichen Abstieg des SCP zurück in die Dritte Liga würde die Zuwendung wieder gestrichen. 

Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass mit dem Aufstieg in die Zweite Bundesliga eine deutlich erhöhte Aufmerksamkeit für den Verein zu verzeichnen ist. Das bedeutet ein wesentlich höheres Arbeitsaufkommen für die Mitarbeiter des Fanprojektes. Wo vor einem Jahr etwa 300-400 Fans auf den Auswärtsfahrten mitgefahren sind, so sind es jetzt mehrere Tausend. Zum letzten Auswärtsspiel beim Hamburger SV reisten über 7.000 Fans nach Hamburg, wovon ungefähr 2.000 junge Fans zum ersten Mal ein Auswärtsspiel besuchten. 

Etatantrag: 

Wir haben in diesem Jahr einen Antrag auf mehr Mittel durch die Stadt beantragt. Wir beantragen für 2025 rund 7.500€ zusätzlich. Aufgrund der „Dreierfinanzierung“ hätten wir ohne diese Mittel ein Defizit von rund 15.000€ im Haushaltsplan bei Outlaw. Der Etatantrag beinhaltet keine Steigerung der Sachkosten, sondern lediglich die infolge der deutlichen Tarifsteigerungen gestiegenen Gehälter. Darum bitten wir, zur Sicherung der Qualität des Projektes diesem Etatantrag zuzustimmen.

Weitere Veröffentlichungen:

Westfälische Nachrichten vom 28.09.24

100prozentmeinscp vom 30.09.24